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Besondere Vorsicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage

09.08.2010 07:01 Uhr

Wer aus einer Tiefgarage auf einen Parkplatz fährt, bekommt bei einem Unfall den größeren Teil der Schuld zugewiesen.

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Wer aus einer Tiefgarage auf einen Parkplatz fährt, muss besonders gut aufpassen. Sein Fahrmanöver ist einem Fahrzeug beim Ausparken gleichzustellen. Aber auch der Fahrzeugführer auf dem Parkplatz muss den Verkehr sorgfältig beobachten. Dessen Mitverschulden bei einer Kollision beträgt 40 Prozent. (jlp, 9.8.10) Landgericht Regensburg Aktenzeichen 2 S 244/09

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