Autofahrer, die zum Beispiel in vielbefahrenen Innenstädten mehr als 100 km/h fahren, seien kaum in der Lage, Unfälle zu vermeiden oder auf Fehler anderer unfallvermeidend zu reagieren, erklärte das Kammergericht Berlin. So ein Verhalten verstoße gegen Paragraf 1 StVO.
Wer so schnell fahre, mache das regelmäßig mit Vorsatz. Daher hafte ein Raser, der innerorts doppelt so rasant wie erlaubt unterwegs sei, bei einem Unfall für die Folgen allein.
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 22 U 33/18
(tc)