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Besser verschlossen

28.05.2015 15:08 Uhr
Besser verschlossen
So sieht ein Einbruchdiebstahl aus. Die Autotür ist verschlossen, der Einbrecher macht sich daran zu schaffen
© Foto: von Lieres/Fotolia

Sind die Türen bei einem Auto nicht verschlossen, handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, wenn Dinge aus dem Auto gestohlen werden.

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Sind die Türen bei einem Auto nicht verschlossen, handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, wenn Dinge aus dem Auto gestohlen werden.

Es liegt dann kein „verschlossenes Behältnis“ vor, wie es im Juristendeutsch heißt. Demnach muss die Versicherung nicht zahlen.

Wohl aber bleibt es bei einem einfachen Diebstahl. Schließlich wurden Sachen aus dem Auto entwendet.

(tra)

Landgericht Berlin

Aktenzeichen 23 S 32/14

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