Droht ein Gläubiger seinem Schuldner damit, dass er im Falle der Nichtbezahlung der Forderung "Besuch durch ein Inkasso-Team" erhalten werde, kann in dieser Besuchsankündigung eine unterschwellige Gewaltandrohung liegen, die geeignet ist, den Schuldner unangemessen unter Druck zu setzen. Es handelt sich damit um eine geschäftliche Handlung, die unlauter ist. (jlp) Oberlandesgericht München Aktenzeichen 29 U 1852/09
"Besuch vom Inkasso-Team" ist unlauter
Wer seinem Schuldner mit "Besuch vom Inkasso-Team" droht, kann Ärger mit der Justiz bekommen.