Behauptet ein Geschädigter, durch Steine, die von einem vorausfahrenden Lkw gefallen sein sollen, Steinschlagschäden an seinem Pkw erlitten zu haben, trägt er die volle Beweislast dafür, dass die Schäden tatsächlich so entstanden sind.
Der Geschädigte beauftragte 14 Tage nach einem angeblichen Steinschlagschaden einen privaten Sachverständigen mit der Feststellung der Schäden. Nach dieser Zeit können Steinschlagschäden aber nicht mehr eindeutig einem Schadensereignis zugeordnet werden. Da damit der letzte Beweis nicht geführt werden konnte, ob die Schäden durch den vorausfahrenden Kies-Lkw verursacht worden waren, bekam der Geschädigte kein Geld.
(tra)
Landgericht Coburg
Aktenzeichen 22 O 306/13