Der Vater eines 17-Jährigen war entschieden dagegen, dass sein Sprössling die Führerscheinprüfung vor der Volljährigkeit ablegt. Die Mutter stimmte zu. In dem darauf folgenden Rechtsstreit übertrug des Amtsgericht Hannover die Entscheidung für die Zustimmung zur Anmeldung zum Begleiteten Fahren (BF) der Mutter.
Im vorliegenden Fall hatten die Eltern des Jugendlichen nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Als der 17-Jährige noch vor seiner Volljährigkeit die Führerscheinprüfung ablegen wollte, erklärte sich die Mutter einverstanden, während der Vater seine Zustimmung verweigerte. Grund für diese erzieherische Maßnahme war eine vor zwei Jahren vom Sohn an den Vater adressierte SMS mit beleidigendem Inhalt.
Nach Ansicht des Gerichts sind derartige pädagogische Ziele sachfremd und verfehlen zudem ihren Zweck, zumal die SMS bereits lange in der Vergangenheit liegt. Es sei im Interesse des Kindeswohls, die Führerscheinprüfung abzulegen, insbesondere weil der Jugendliche durch das Begleitete Fahren unter Anleitung der Mutter bereits Fahrerfahrung sammeln und das Unfallrisiko senken könnte. Zudem stehe im nächsten Jahr die Abiturprüfung an, sodass eine Führerscheinprüfung den 17-Jährigen dann zusätzlich belasten würde.
(tf)
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen 609 F 2941/13