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BF 17: Widerruf auch bei Erreichen des 18. Lebensjahres

14.01.2018 10:00 Uhr
BF 17: Widerruf auch bei Erreichen des 18. Lebensjahres
Wer ohne Begleitung fährt, kann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert werden
© Foto: styleuneed/Fotolia

Wenn ein BF17-Fahrschüler unbegleitet fährt, riskiert er seine Fahrerlaubnis. Das gilt auch, wenn er bei Bekanntwerden der Vorwürfe schon volljährig ist.

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Wer die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren zum begleiteten Fahren erhalten hat, riskiert diese, wenn er unbegleitet ein Fahrzeug führt. Dann droht der Widerruf der Fahrerlaubnis, und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird erforderlich.

Der Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde erst von Fahrten ohne Begleitung erfährt, wenn der Betroffene bereits 18 Jahre alt geworden ist. Auch dann kann sie noch die Fahrerlaubnis widerrufen und damit die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangen. Durch die Tat zeige der Fahrer seine nachlässige Haltung zum Straßenverkehr, urteilte das Gericht. 

Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Aktenzeichen 12 ME 169/17

(tra)

 

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