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Bundesland haftet für Rutschpartie

02.06.2016 13:33 Uhr
Bundesland haftet für Rutschpartie
Wenn ein Bundesland es versäumt, Landstraßen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, kann es bei einem Unfall für Schäden haften
© Foto: embeki/Fotolia

Ein Bundesland haftet für einen Unfallschaden wegen eines abgenutzten Straßenbelags. So urteilte das Landgericht Detmold und sprach einem gestürzten Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

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Ein Bundesland haftet für einen Unfallschaden wegen eines abgenutzten Straßenbelags. So urteilte das Landgericht Detmold und sprach einem gestürzten Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr eine Gruppe Motorradfahrer auf einer regennassen Landstraße. Als die Gruppe aus einem Ort hinausfuhr, verlor ein Fahrer ohne ersichtlichen Grund die Kontrolle über sein Gefährt und stürzte. Er selbst verletzte sich, sein Motorrad erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Der Gestürzte machte den Straßenzustand für den Unfall verantwortlich: Durch den schlechten Fahrbahnbelag sei es gerade bei Nässe unzumutbar glatt gewesen. Er verlangte vom Bundesland Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das weigerte sich jedoch und der Fall ging vor Gericht.

Das Landgericht Detmold gab dem Motorradfahrer Recht. Das Land müsse und könne zwar keine absolute Sicherheit gewährleisten. Doch bereits 2008 wurde bei einer Zustandserhebung mangelnder Griff des Straßenbelags festgestellt. Zwar müsse sich auch jeder Verkehrsteilnehmer selbst den Straßengegebenheiten anpassen, um Unfälle zu vermeiden. Doch es komme auf den Einzelfall an. Hier habe das Land seine Pflichten versäumt – es habe genug Zeit gehabt, zu reagieren.

Landgericht Detmold

Aktenzeichen 9 O 86/15

(tc)

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