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Bundesverwaltungsgericht: THC und Fahreignung

25.11.2014 13:14 Uhr
Bundesverwaltungsgericht: THC und Fahreignung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schuf mit seinem strengen Urteil zum THC-Grenzwert eine bundesweite Richtlinie, an die sich wohl die meisten Gerichte halten werden
© Foto: Atomazul/Fotolia

Ab einem festgestellten THC-Wert von 1,3 ng/ml ist davon auszugehen, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zum Führen von Fahrzeugen nicht geeignet ist.

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Dem Betroffenen war der Führerschein wegen fehlender Fahreignung entzogen worden, nachdem eine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle einen THC-Wert von 1,3 ng/ml ergeben hatte.

Der gelegentliche Cannabiskonsum ist kein Zeichen für eine fehlende Fahreignung. Wird jedoch ein solcher Wert gemessen, muss davon ausgegangen werden, dass der Fahrer nicht mehr zwischen Konsum und Fahren unter Einfluss beeinträchtigender Substanzen trennen kann.

Dann ist er ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, der Führerschein wurde ihm zu Recht entzogen.

(tra)

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 C 3.13

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