Dem Betroffenen war der Führerschein wegen fehlender Fahreignung entzogen worden, nachdem eine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle einen THC-Wert von 1,3 ng/ml ergeben hatte.
Der gelegentliche Cannabiskonsum ist kein Zeichen für eine fehlende Fahreignung. Wird jedoch ein solcher Wert gemessen, muss davon ausgegangen werden, dass der Fahrer nicht mehr zwischen Konsum und Fahren unter Einfluss beeinträchtigender Substanzen trennen kann.
Dann ist er ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, der Führerschein wurde ihm zu Recht entzogen.
(tra)
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen 3 C 3.13