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C1- und C1E-Führerscheine gelten nur noch fünf Jahre

09.01.2017 12:00 Uhr
C1- und C1E-Führerscheine gelten nur noch fünf Jahre
Für eine Verlängerung von C1- und C1E-Führerscheinen müssen deren Besitzer unter anderem ausreichendes Sehvermögen nachweisen
© Foto: Picture Alliance/blickwinkel/McPHOTO

Inhaber einer Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kleintransportern und leichten Lkw berechtigt, müssen nun alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung absolvieren.

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Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium zum 28. Dezember 2016 das Fahrerlaubnisrecht geändert und dabei die Gültigkeit von Führerscheinen der Klassen C1 und C1E (leichte Lkw) auf fünf Jahre befristet. Darauf wies das baden-württembergische Verkehrsministerium jetzt hin. Nur wer erfolgreich eine Gesundheitsprüfung absolviert, erhält künftig eine Verlängerung. Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der bisher gültigen Fahrerlaubnis sollte man die Verlängerung beantragen.

Die Neuregelung gilt rückwirkend bis Anfang 2013.

Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse, berichtete das das baden-württembergische Verkehrsministerium. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber solcher Führerscheine seien aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.

Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Neben der Augenuntersuchung ist auch eine körperliche und psychische Überprüfung wichtig, um Lkw-Führerscheine der Klassen C1 und C1E verlängern zu lassen. Mit Rückfragen können sich betroffene Fahrerlaubnisinhaber an die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden. (ag)

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