Der Einbau eines Chips zur Leistungssteigerung in einen Motor führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass unverzüglich eine Abnahme durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgt. Unterbleibt dies, hilft auch nicht, dass für den Chip selbst ein Gutachten eines Technischen Dienstes vorliegt. Wird der Chip wieder ausgebaut, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Betriebserlaubnis wieder auflebt. (tra, 27.02.07) Oberlandesgericht Karlsruhe Aktenzeichen 1 U 181/05
Chips führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wer sein Auto Chip-tunen will, muss sich an die Spielregeln halten.