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Crash ohne Not

03.04.2021 10:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Crash ohne Not
Im Fall machte sich ein Notbremsassistent selbstständig - mit gravierenden Folgen
© Foto: stockWERK/stock.adobe.com

Wie steht es um die Haftungsverteilung, wenn ein Notbremsassistent ohne Anlass auslöst, und ein Lkw, der nicht ausreichend Abstand hält, auffährt? Das OLG Frankfurt am Main musste sich damit beschäftigten.

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Im Fall löste – ohne Verschulden des Fahrers - der Notbremsassistent eines Autos auf der freien Autobahn aus. Ein Lkw-Fahrer, der den Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern nicht einhielt, fuhr auf.

Das Gericht sah zwei Drittel der Schuld beim Lkw-Fahrer, der schuldhaft zu knapp auffuhr, während den Autofahrer nach Ansicht der Richter kein Verschulden trifft. Ihm sei aber das technische Versagen seines Fahrzeugs als Verursachungsbeitrag zuzurechnen. Er musste ein Drittel übernehmen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen 23 U 120/20 

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