Wird ein Fahrzeug in einer Straße mit ungefähr zehn Prozent Gefälle abgestellt, dann muss der Fahrer nicht nur die Handbremse anziehen, sondern auch den ersten Gang einlegen. Tut er dies nicht und wird durch das wegrollende Fahrzeug ein Unfall verursacht, so ist ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlen muss. (tra, 9.7.07) Oberlandesgericht Karlsruhe Aktenzeichen 19 U 127/07
Doppelt sichern bei Gefälle
Wer bei starkem Gefälle nicht sowohl die Handbremse zieht als auch den ersten Gang einlegt, kann im Schadensfall von der Versicherung keinen Cent erwarten.