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Drängeln kostet bis zu 400 Euro

20.08.2016 10:00 Uhr
Drängeln kostet bis zu 400 Euro
Nötigung - auf der Straße ist extrem dichtes Auffahren eine Straftat
© Foto: Picture Alliance/dpa/Marcus Führer

Was droht, wenn jemand zu dicht auffährt und wie man den Abstand während der Fahrt richtig einschätzt, sagt der ADAC.

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Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Darauf weist der ADAC in einer Pressemitteilung hin. Zu geringer Sicherheitsabstand sei einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen, sagt der Automobilclub.

Jeder kennt die Grundregel: halber Tacho Abstand. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss grundsätzlich so groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Um auf der Autobahn den Abstand richtig einschätzen zu können, empfiehlt der ADAC folgende Faustformel: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass bei extrem dichten Auffahren eine Ahndung als Straftat in Betracht kommt. Das Stichwort lautet: Nötigung. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermittelten die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler, warnt der ADAC. Neben einer hohen Geldstrafe habe er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.

(tr)

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