Die DUH scheiterte vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht in erster Instanz, wie Auto-Medienportal.net unter Berufung auf das „Handelsblatt“ berichtet. Die Klage sei unzulässig und unbegründet (Aktenzeichen 6 K 12341/17). Da die Richter Berufung zugelassen hätten, wolle die DUH die Entscheidung anfechten, heißt es weiter.
Für die Umweltorganisation ist das Düsseldorfer Urteil ein erster Rückschlag in einer geplanten Serie von Klagen gegen acht weitere deutsche Städte: Auch Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden will die Deutsche Umwelthilfe in Sachen Dieselemissionen gerichtlich auf den Zahn fühlen.
Die DUH habe die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den betroffenen Autos den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten, berichtet Auto-Medienportal.net weiter. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen. Nach Ansicht der DUH seien die Fahrzeuge immer noch zu dreckig, auch das vom Kraftfahrt-Bundesamt verordnetet Software-Update habe nichts gebracht.
(tc)