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Duplexstellplatz: Schadenersatz wegen fehlender Einweisung

17.03.2020 09:31 Uhr
Duplexstellplatz: Schadenersatz wegen fehlender Einweisung
Für Schäden am Auto ist der Vermieter verantwortlich, wenn er nicht auf die richtige Nutzung des Stellplatzes hinweist
© Foto: loraks/Fotolia

Versäumt es der Vermieter, den Mieter seines Duplexstellplatzes in dessen ordnungsgemäße Nutzung einzuweisen, ist er für Schäden am Auto des Mieters, die durch die falsche Bedienung entstehen, haftbar.

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Ein BMW-Besitzer hatte die obere Etage einer Duplexgarage angemietet. Als der Stellplatz von einer fremden Person hochgefahren wurde, beschädigte ein Lüftungskanal den Kofferraum des rückwärts eingeparkten Fahrzeugs.

Bei der Besichtigung des Stellplatzes hatten Vermieter und Mieter gemeinsam festgestellt, dass es durchaus möglich ist, das Auto rückwärts abzustellen. Allerdings bewegten sie den Duplexstellplatz nicht nach oben. Darüber hinaus erhielt der Mieter keine weiteren Instruktionen für die Benutzung des Stellplatzes und auch die in der Garage hängende Bedienungsanleitung gab nicht vor, wie herum man einparken soll.

Vermieter haftet für Schaden am Auto

Der BMW-Besitzer verklagte daraufhin seinen Vermieter und forderte den Ersatz des Schadens. Ein Gutachter bestätigte, dass die nicht verstellbaren Haltemulden nur beim Vorwärts-, nicht aber beim Rückwärtseinparken die richtige Parkposition gewährleisten.

Das Amtsgericht urteilte im Sinne des Mieters und erkannte eine schuldhafte Pflichtverletzung des Garagenbesitzers. Nach Ansicht der Richter, hatte der Vermieter nicht ausreichend zur Benutzung des Stellplatzes angeleitet.

Amtsgericht München

Aktenzeichen 425 C 12888/17

(sd)

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