Nicht immer ergibt sich aus einem Fahrzeugbrief, wer der Eigentümer des Autos ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, wie der Deutsche Anwaltsverein berichtet.
Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene bei einem Autohaus einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen abgeschlossen. Da er sich aufgrund seines Studiums hauptsächlich im Ausland aufhielt und in seinem Personalausweis eine veraltete Adresse eingetragen war, gab es Schwierigkeiten bei der Zulassung des Fahrzeugs. Daher wurde dieses auf seine Partnerin zugelassen und auch von ihr genutzt.
Nachdem sich das Paar getrennt hatte, verlangte der Betroffene den Wagen von seiner Ex-Freundin zurück. Diese hatte ihn jedoch bereits weiter verkauft, woraufhin der Betroffene sie auf Schadenersatz verklagte.
Das Gericht gab ihm recht. Obwohl seine damalige Partnerin als Halterin im Fahrzeugbrief eingetragen wurde, sei er aufgrund des Kaufvertrages Eigentümer des Autos geworden. Denn die Eintragung war nur erfolgt, weil die eigentlich geplante Zulassung auf den Betroffenen nicht möglich gewesen war. Er hatte seiner Ex-Freundin das Auto zwar zur Nutzung überlassen. Diese Leihe endete jedoch mit der Beziehung und der Rückforderung des Pkw. Die Ex-Freundin musste den Schaden in Höhe des Kaufpreises ersetzen.
(tf)
Landgericht Coburg
Aktenzeichen 23 O 246/12