Hat die zuständige Behörde einem Fahrerlaubnisinhaber aufgrund eines Drogenmissbrauchs die Fahrerlaubnis entzogen, so muss sie vor der Neuerteilung prüfen, ob die Fahreignung wieder vorliegt.
Dies umfasst auch eine Prognose über die Stabilität der erfolgten Änderung der Einstellung und des Verhaltens des Betroffenen zum Drogenkonsum bei Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus ist eine zumindest einjährige Abstinenz von Drogen nachzuweisen.
(tra)
Verwaltungsgericht des Saarlandes
Aktenzeichen 10 L 929/13