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Einjährige Abstinenz

22.05.2014 15:39 Uhr
Einjährige Abstinenz
Vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss der Betroffene nachweisen, dass er ein Jahr lang keine Drogen mehr genommen hat
© Foto: vectorbob_Fotolia

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund eines Drogenmissbrauchs, muss die Behörde vor der Neuerteilung prüfen, ob die Fahreignung wieder vorliegt.

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Hat die zuständige Behörde einem Fahrerlaubnisinhaber aufgrund eines Drogenmissbrauchs die Fahrerlaubnis entzogen, so muss sie vor der Neuerteilung prüfen, ob die Fahreignung wieder vorliegt.

Dies umfasst auch eine Prognose über die Stabilität der erfolgten Änderung der Einstellung und des Verhaltens des Betroffenen zum Drogenkonsum bei Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus ist eine zumindest einjährige Abstinenz von Drogen nachzuweisen.

(tra)

Verwaltungsgericht des Saarlandes

Aktenzeichen 10 L 929/13

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