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Erlaubt: Mobiltelefon in Kfz-Ladeschale stecken

22.05.2017 14:44 Uhr
Erlaubt: Mobiltelefon in Kfz-Ladeschale stecken
Wer ein Mobiltelefon lediglich in die Ladeschale seines Autos steckt, verstößt laut StVO nicht gegen das "Handyverbot am Steuer"
© Foto: cunaplus/stock.adobe.com

Wer in einem Auto das Mobiltelefon aufnimmt, um es lediglich in die Ladeschale zu stecken, begeht keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer.

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Der Betroffene hatte im konkreten Fall vor dem Amtsgericht Landstuhl erklärt, er habe das Telefon, das mit der Freisprecheinrichtung verbunden war, lediglich von der Frontablage im Auto aufgenommen, um es in die Ladeschale in der Mittelkonsole zu stecken. Er habe es in keiner Weise benutzt.

Das Gericht sah hier den Tatbestand des Paragraf  23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung nicht erfüllt. Beim dortigen Merkmal „Benutzen“ ist in der – durchaus variantenreichen Rechtsprechung – bislang der Bezug zu den Telefonfunktionen maßgeblich.

Amtsgericht Landstuhl

Aktenzeichen 2 OWi 4286 Js 12961/16

 

(tra)

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