-- Anzeige --

Ersatz der Mehrwertsteuer

10.10.2013 16:51 Uhr
Musste ein Unfallgeschädigter für ein neues Fahrzeug Mehrwertsteuer zahlen, hat er Anspruch auf Ersatz

Kauft ein Geschädigter eines Unfalls einen Neuwagen, hat er Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer – auch wenn eine Reparatur möglich war.

-- Anzeige --

Kauft ein Geschädigter eines Unfalls ein Ersatzfahrzeug, obwohl die Reparatur wirtschaftlicher gewesen wäre, hat er auch Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer. Dies jedenfalls dann, wenn er die Mehrwertsteuer beim Neukauf bezahlen musste. Allerdings ist die Höhe des Ersatzes auf den Betrag begrenzt, den der Geschädigte bei der Reparatur hätte zahlen müssen.

Der Geschädigte hat für die Zeit, in der er sein Auto nicht nutzen konnte, Anspruch auf Zahlung des Nutzungsausfalls. Daran ändert sich nichts, wenn ein Angehöriger ihm für den Zeitraum kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat. 

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 363/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.