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Ersatz des Verdienstausfalls: Bewerbungen nötig

29.07.2014 09:16 Uhr
Ersatz des Verdienstausfalls: Bewerbungen nötig
Wer nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann, bekommt seinen Verdienstausfall ersetzt. Dies ist aber mit Verpflichtungen verbunden
© Foto: Henry Schmitt/Fotolia

Wer nach einem Unfall seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Gleichzeitig ist er aber verpflichtet, seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen.

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Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass er den Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles verliert. Unter Umständen müssen Bewerbungen nachgewiesen werden. Dies teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit.

Bei einem Unfall hatte das Unfallopfer schwere Verletzungen am linken Bein erlitten. Er konnte daher nicht weiter seinen Beruf als Elektroinstallateur ausüben und schulte erfolgreich zum Bürokaufmann um. Dennoch hatte er keine Arbeit. Vier Jahre später wurde die Zahlung auf Ersatz des Verdienstes eingestellt.

Zu Recht, wie das Gericht entschied. Der Mann habe nicht nachweisen können, dass er sich ernsthaft um eine Tätigkeit als Bürokaufmann bemühe. Er sei aber verpflichtet, seine verbliebene Arbeitskraft zu nutzen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Da er aber keine Bewerbungen auf Stellen als Bürokaufmann nachweisen konnte, stellte das Gericht einen Verstoß gegen seine sogenannte Erwerbsobliegenheit fest, also gegen die Verpflichtung, möglichst durch die eigene Arbeitskraft Einkommen zu erzielen.

(tc)

Oberlandesgericht Schleswig

Aktenzeichen 7 U 83/13

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