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Erst wenn es eng wird, gilt es

21.11.2017 08:45 Uhr
Erst wenn es eng wird, gilt es
Paragraf 7 Abs. 4 StVO regelt das Reißverschlussverfahren
© Foto: Dekra/dpp

Das Reißverschlussverfahren führt in der Praxis immer wieder zu Ärger. Wie verhalten sich Fahrer richtig, wenn es eng wird?

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Das Reißverschlussverfahren ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen anzuwenden, wenn ein Fahrstreifen nicht durchgängig befahren werden kann oder endet. Laut Paragraf 7 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung ist „den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen" zwingend zu ermöglichen - und zwar so, dass sie sich jeweils im Wechsel nach einem Fahrzeug einordnen können, das auf dem durchgehenden Fahrstreifen fährt. Darauf weist der Dekra hin.

Erst unmittelbar davor einfädeln

In der Praxis würde es immer wieder Konflikte geben, an welcher Stelle die Fahrzeuge der endenden Fahrstreifen am besten einfädeln. Aber auch dies hat der Gesetzgeber laut Dekra klar geregelt: So sollen sich die Fahrzeuge „unmittelbar vor Beginn der Verengung" einordnen können.

Autofahrer sollten also wissen, dass sie nur direkt vor der Verengung einen Anspruch aufs Einfädeln haben, da das Reißverschlussverfahren nur hier greift. „Der Fahrstreifen, der endet, soll und kann bis zum Schluss ausgenutzt werden. Autofahrer, die bis zum Hindernis vorfahren, verhalten sich also korrekt", betont Luigi Ancone, Unfallexperte beim Dekra.

Verschenkter Platz und Rückstau

Tatsächlich wechseln viele Autofahrer schon weit vorher auf den durchgehenden Fahrstreifen. „Natürlich dürfen Fahrzeuge schon früher einfädeln, aber das ist wenig sinnvoll", sagt Ancona. „Dabei wird viel Platz verschenkt und je nach Verkehrsaufkommen kann ein Rückstau entstehen oder sich verlängern."

(tc)

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