Nachdem ein Autofahrer geblitzt worden war – er fuhr 92 statt der erlaubten 70 km/h –, verteidigte er sich vor Gericht damit, er könne nichts dafür, schneller als erlaubt gefahren zu sein, da seine Verkehrszeichenerkennung und die Geschwindigkeitsanpassung keine Reaktion gezeigt hätten. Darauf hätte er zählen dürfen, meinte er.
Das Oberlandesgericht Köln sah dies anders: Fahrassistenzsysteme seien nur Hilfsmittel, hieß es in der Entscheidung. Ein Fahrer müsse diese stets kontrollieren und könne die Verantwortung nicht abschieben.
Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen III-1 RBs 213/19
(tc)