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Fahrassistenzsysteme nur Hilfsmittel

25.09.2019 09:30 Uhr
Fahrassistenzsysteme nur Hilfsmittel
Automatische Verkehrszeichenerkennung im Fahrzeug
© Foto: ifeelstock/stock.adobe.com

Ein Autofahrer fuhr zu schnell und wollte die Schuld auf seine Fahrassistenzsysteme schieben. Vor Gericht kam er damit nicht durch.

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Nachdem ein Autofahrer geblitzt worden war – er fuhr 92 statt der erlaubten 70 km/h –, verteidigte er sich vor Gericht damit, er könne nichts dafür, schneller als erlaubt gefahren zu sein, da seine Verkehrszeichenerkennung und die Geschwindigkeitsanpassung keine Reaktion gezeigt hätten. Darauf hätte er zählen dürfen, meinte er.

Das Oberlandesgericht Köln sah dies anders: Fahrassistenzsysteme seien nur Hilfsmittel, hieß es in der Entscheidung. Ein Fahrer müsse diese stets kontrollieren und könne die Verantwortung nicht abschieben. 

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen III-1 RBs 213/19

(tc)

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