Liegen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch vor, dann ist die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde an den Führerscheininhaber, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Geeignetheit der Teilnahme am Straßenverkehr vorzulegen, rechtmäßig.
Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs ist regelmäßig gegeben, wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran, dass die Gefahren, die von einem ungeeigneten Kraftfahrer für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden.
(jlp)
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen 3 L 1109/12.MZ