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Fahrschule verurteilt: 2.440 Euro für Parken in der Werkstatt

15.10.2017 10:09 Uhr
Fahrschule verurteilt: 2.440 Euro für Parken in der Werkstatt
Keine Gnade fand eine Fahrschule vor dem Bonner Amtsgericht
© Foto: helmutvogler/Fotolia

2.440 Euro muss ein Fahrschulunternehmen zahlen, weil es ein Fahrschulauto mit einer kuriosen Begründung über zwei Jahre lang in einer Kfz-Werkstatt parkte.

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Nach einem Unfall wollte eine Bonner Fahrschule die Ersatzteile für ihren DaimlerChrysler C220 CDI selbst besorgen – der im Kostenvoranschlag genannte Preis der Werkstatt war ihr zu hoch.

Das Auto blieb in der Werkstatt stehen, von der Fahrschule hörte der Betrieb nichts mehr. Auf Anrufe wurde nicht reagiert. Briefe, SMS und eine Rechnung über Standgebühren wurden ignoriert. Nach mehr als zwei Jahren reichte die Werkstatt Klage auf Abschlepp- und Standkosten ein. Das berichtet der Online-Dienst rundschau-online.de.

Die Fahrschule habe entrüstet reagiert, so das Online-Portal. Das Besorgen der Gebrauchtteile brauche ja schließlich Zeit! Das Urteil war eindeutig: 2.440 Euro muss die Fahrschule nun zahlen – und komme damit noch glimpflich davon, so das Gericht. Denn die Werkstatt hatte 5 Euro Standkosten pro Tag berechnet und in der Rechtsprechung würden durchaus bis zu 15 Euro pro Tag angesetzt.

Der Kostenvoranschlag hatte sich seinerzeit auf 1.898 Euro belaufen.

(bub)

 

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