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Fahrtenbuchauflage für GmbH ist rechtens

30.05.2012 14:43 Uhr
Fahrtenbuchauflage für GmbH ist rechtens
Kann der Fahrer des Pkw nicht identifiziert werden, muss die GmbH ein Jahr lang ein Fahrtenbuch mit sich führen
© Foto: istockphoto_manfredxy

Wenn per Foto nicht zu ermitteln ist, wer am Steuer saß, wird eine Fahrtenbuchauflage gemacht.

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Erklärt eine GmbH, sie könne anhand des übermittelten Fotos, das infolge eines Geschwindigkeitsverstoßes zugesandt worden ist, den verantwortlichen Fahrer nicht ermitteln, so kann ihr für die Dauer von einem Jahr das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Mit dem Fahrzeug einer GmbH war ein Geschwindigkeitsverstoß begangen worden.

Die GmbH wurde aufgefordert, den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Die GmbH teilte insoweit mit, dass sie das Foto der Geschwindigkeitsmessung hierzu benötige. Da das Foto sehr schlecht war, teilte sie daraufhin mit, dass sie anhand des Fotos bei mehr als 50 Beschäftigten den Fahrer nicht benennen könne.

Der Geschwindigkeitsverstoß war so gravierend, dass er mit drei Punkten geahndet werden musste.

Die Behörde hatte jedoch aufgrund der fehlenden Mitwirkung der GmbH keine Chance, den Fahrer zu ermitteln.

Insoweit war es gerechtfertigt, für die Dauer von einem Jahr ein Fahrtenbuch führen zu lassen. Die GmbH sei als Kaufmann buchführungspflichtig und müsste insoweit auch Geschäftsabschlüsse nachweisen, damit auch die Fahrten in ihren Fahrzeugen. 

(tra)

Verwaltungsgericht

Aktenzeichen AN 10 K 11.02090

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