-- Anzeige --

Fahrtenbuchauflage schlägt Lippenbekenntnisse

16.11.2020 13:18 Uhr | Lesezeit: 1 min
Fahrtenbuchauflage schlägt Lippenbekenntnisse
Dokumentation der Nutzung im Fahrtenbuch
© Foto: Verlag Heinrich Vogel

Wer zu einer Fahrtenbuchauflage verdonnert wird, kann diese nicht damit verhindern, indem er Besserung gelobt. Das sei ein nicht geeignetes Mittel, stellte das OLG NRW klar.

-- Anzeige --

Ein Fahrzeughalter erhielt eine Fahrtenbuchauflage, nachdem nicht geklärt werden konnte, wer mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsverstoß begangen hatte. Dagegen wehrte er sich gerichtlich mit dem Argument, es in Zukunft besser machen zu wollen.

Dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen genügte das nicht. Die Fahrtenbuchauflage sei rechtmäßig, betonte es. Eine „bloße Ankündigung des Klägers, sich künftig rechtstreu zu verhalten“ sei nicht so geeignet, den Fahrzeugführer im Ernstfall festzustellen, wie ein Fahrtenbuch, in dem festgehalten werden muss, wer das Fahrzeug wann nutzt.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.