Fahrtenschreiber auch für Kundendienstfahrzeuge
Beträgt das zulässiges Gesamtgewicht von Kundendienstfahrzeugen über 2,8 Tonnen, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Lkw.
Beträgt das zulässiges Gesamtgewicht von Kundendienstfahrzeugen über 2,8 Tonnen, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Lkw.
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