-- Anzeige --

Fahrverbot: Verstöße müssen beharrlich sein

29.08.2013 10:31 Uhr
Ein Fahrverbot kann auch bei beharrlicher Pflichtverletzung angeordnet werden

Wer die Pflichten eines Kfz-Führers grob oder beharrlich verletzt, dem droht zusätzlich zum Bußgeld auch ein Fahrverbot.

-- Anzeige --

Soll ein Fahrverbot verhängt werden, weil der Kraftfahrzeugführer beharrlich gegen die Verkehrsordnung verstößt, müssen zum einen innerhalb relativ kurzer Zeit mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegen. Zum anderen muss sich erkennen lassen, dass der Fahrer eine grundsätzlich gleichgültige Einstellung gegenüber den Verkehrsregeln hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene in knapp viereinhalb Jahren sieben Verkehrsverstöße begangen, die mit Bußgeldern geahndet wurden. Der letzte Verstoß lag ein Jahr und sieben Monate zurück, als nunmehr wegen unerlaubten Überholens ein Bußgeld verhängt werden sollte. Zudem wurde ein Fahrverbot angeordnet, weil das Gericht in der ersten Instanz im Verhalten des Betroffenen beharrliche Pflichtverstöße sah.

Das Oberlandesgericht Bamberg lehnte ein Fahrverbot ab, da bei diesen Vorahndungen noch nicht von einer Beharrlichkeit gesprochen werden könne.

(tra)

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 SsOWi 1576/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.