Kommt es an einem in einer privaten Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug zu einer Selbstentzündung durch einen technischen Defekt und infolgedessen zu einem Brand, der auf ein anderes Fahrzeug übergreift, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen.
Denn das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb“ ist dann regelmäßig erfüllt.
(jlp)
Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 9 S 319/12