Ein Münchener Anwohner kam mit seinem Auto nach Hause und wollte in die Garage fahren. Ihn erwartete eine Überraschung: Ein anderes Fahrzeug blockierte die Zufahrt. Der verärgerte Anwohner stieg aus, öffnete die unverschlossene Fahrzeugtür und schob das Auto weg. Dabei beschädigte er das Automatikgetriebe. Der Fahrer, der kurze Zeit später zurückkam, klagte auf Schadenersatz.
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Dem Anwohner sei nichts vorzuwerfen, urteilte dieses. Das, was er tat, sei durch die sogenannte Selbsthilfe gerechtfertigt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch könne er dabei auch Gewalt anwenden, indem er das Auto öffnet, den Schalthebel von P auf N stellt, und das Fahrzeug wegrollt. Dass das Auto dadurch beschädigt worden sei – der Schalthebel darf nur bei steckendem Zündschlüssel betätigt werden -, sei nicht allgemein bekannt. Er habe auch nicht warten müssen.
Amtsgericht München
Aktenzeichen 132 C 2617/18
(tc)