Werden ferngesteuerte versenkbare Poller aufgestellt, so sind diese mit einer Ampelanlage oder anderen geeigneten Schutzeinrichtungen zu sichern, damit über sie hinweg fahrende Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, wenn die Poller hochgefahren werden. (tra, 28.09.06) Landgericht Rostock Aktenzeichen 4 O 197/05