Eine Bandscheibenmatratze kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein amtsärztliches Attest die steuerliche Notwendigkeit nachweist. Darauf weist der Informationsdienst "simplify geld" hin. Das Attest muss allerdings vor der Anschaffung der Matratze ausgestellt worden sein. (sym, 01.12.04) Finanzgericht Rheinland Pfalz Aktenzeichen 1 K 2625/03
Finanzamt beteiligt sich an neuer Matratze

Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Bandscheibenmatratze benötigt, kann die Kosten von der Steuer absetzen - sofern er ein entsprechendes Attest vorweist.