Wer beim Autofahren telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Handy dafür in die Hand nehmen muss. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Motor aus ist und das Auto steht. Hierauf verweist die D.A.S. Rechtsschutzversicherung und so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung.
Das Handyverbot beschränkt sich aber nicht nur auf das Telefonieren. Auch die Nutzung als Navigationshilfe oder Diktiergerät ist verboten, wenn man das Smartphone dafür in die Hand nehmen muss. Gleiches gilt für einen schnellen Blick auf die Uhranzeige oder den Terminkalender. Selbst das bloße Wegdrücken eines Anrufs stellt eine unzulässige Nutzung, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Wer aber den Motor ausschaltet und das Auto zum Stillstand bringt, darf das Handy beispielsweise auch an einer roten Ampel oder einem Bahnübergang nutzen.
Auf Nummer sicher geht der Handynutzer, wenn er eine Freisprecheinrichtung oder ein Head-Set benutzt. Das Telefon braucht zwar nicht fest im Fahrzeug installiert zu sein, es muss jedoch möglich sein, den Anruf entgegen zu nehmen, ohne das Handy dafür in die Hand nehmen zu müssen.
(tf)