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Fristen beim Widerruf des Neuwagenkaufs

13.09.2007 17:43 Uhr

Wer seinen Neuwagen doch nicht haben will, muss sich an die Regeln halten.


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Wie lange man an die Bestellung gebunden ist, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers geregelt. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin. In der Regel betrage die Frist vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit müsse der Händler entweder schriftlich die Annahme der Bestellung bestätigen oder die Lieferung ausführen. Versäumt er beides, sei die Bestellung vom Tisch und der Kunde nicht mehr gebunden. Hat man gleichzeitig mit der verbindlichen Bestellung beim Händler einen Kredit zur Finanzierung des Kaufs unterschrieben und stellen sich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit dar, gilt laut ACE das Verbraucherkreditgesetz: Die Bestellung werde erst wirksam, wenn der Kreditantrag nicht binnen Wochenfrist widerrufen werde. Der Widerruf des Kreditantrags beseitige also gleichzeitig die Rechtswirksamkeit der verbindlichen Bestellung. Wer einen Neuwagen zurückgibt und dafür den Kaufpreis zurückbekommt, hat keinen Anspruch auf den gesamten bezahlten Preis. Die mit dem Fahrzeug bereits zurückgelegten Kilometer sind grundsätzlich zu vergüten und von dem zurück zu erstattenden Kaufpreis in Abzug zu bringen, so der ACE weiter. Eine einheitliche Formel für die Berechnung habe sich bislang nicht durchgesetzt. Die meisten Gerichte setzten 0,67 Prozent des Kaufpreises je gefahrene 1.000 Kilometer an. (bub, 13.09.07)

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