Wer mit einem „Führerschein Deutsches Reich“ auf deutschen Straßen unterwegs ist, verstößt nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich gegen Gesetz und Ordnung. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltsauskunft hinweist. Im verhandelten Fall verlor der Delinquent seine Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs. Vier Mal stellte er beim Landratsamt Waldshut erfolglos Anträge auf eine Wiedererteilung. Selbst seine schließlich vor dem Verwaltungsgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Da beschaffte er sich schließlich gegen Zahlung von 50 Euro von einem so genannten „Reichspräsidenten“ erst einen „Führerschein Deutsches Reich“ und nach dessen Beschlagnahme später noch einen weiteren. Vor Gericht stieß er damit auf wenig Verständnis und wurde wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. (bub, 5.01.06) Oberlandesgericht Karlsruhe Aktenzeichen 2 Ss 78/06
„Führerschein Deutsches Reich“ gilt nicht
Mit einen „Führerschein Deutsches Reich“ Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu lenken, ist mehr als nur fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.