-- Anzeige --

Fußgängerüberweg: Notfalls zurückstecken

11.04.2018 09:56 Uhr
Fußgängerüberweg: Notfalls zurückstecken
Das OLG München gab einem Fußgänger, der einen "Zebrastreifen" querte, Mitschuld an einem Unfall
© Foto: igor/Fotolia

Ein Fußgänger muss am „Zebrastreifen“ Rücksicht nehmen und darf sein Vorrecht nicht erzwingen. Tut er das doch, riskiert er ein Mitverschulden, wenn es kracht.

-- Anzeige --

Im konkreten Fall beharrte ein Fußgänger auf seinem Vorrecht am Fußgängerüberweg und trat darauf, obwohl er sah, dass ein Autofahrer offensichtlich nicht bremste. Obwohl es Nacht war, nahmen beide Parteien einander wahr und fuhren bzw. gingen weiter, in der Hoffnung, der andere würde zurückstecken. Es kam zum Unfall und zum Streit um Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht München gab dem sturen Fußgänger eine Mitschuld von 25 Prozent. Hätte er davon abgesehen, den Fußgängerüberweg zu betreten, hätte er dem Unfall entgehen können, argumentierten die Richter. Schließlich habe er gesehen, dass der Autofahrer nicht anhalten werde. Auch ein Fußgänger darf nicht ohne Rücksicht auf Verluste losmarschieren, besonders nicht im Dunkeln. Er müsse Sorgfalt walten lassen und notfalls auf sein Vorrecht verzichten, wenn es andernfalls brenzlig werden könnte. Das ergebe sich aus Paragraf 1 Abs. 2 StVO, der das Rücksichtnahmegebot festschreibe.

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 750/13

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.