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Gemeinsam schuld am Parkplatzunfall

06.11.2018 10:24 Uhr
Gemeinsam schuld am Parkplatzunfall
Parkplätze sind gefährliche Pflaster, wenn der Suchverkehr die Reihen mit stierem Blick nach Lücken "scannt"
© Foto: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

Auf einem Parkplatz kam es zu einem Unfall, der wohl unter die Kategorien „vermeidbar“ und „besonders ärgerlich“ fällt. Fifty-fifty, urteilte das Gericht.

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Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zweier Fahrzeuge beim Einparken, haften beide Unfallbeteiligten zu jeweils 50 Prozent, wenn beiden Parteien ein unachtsames Verhalten vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.

Auf einem Parkplatz fuhren zwei Pkw ineinander, als deren Fahrer Parkplätze suchten. Ein Wagen hielt dabei am rechten Straßenrand und ließ die Beifahrerin aussteigen. Als der andere vorbeifuhr, krachte er in die geöffnete Beifahrertür. Ein Gutachter sah sich den Unfallhergang genauer an und kam zu folgenden Erkenntnissen: Zu geringer Seitenabstand des Vorbeifahrenden und ein vergessener Schulterblick der Aussteigenden seien die Ursachen gewesen.

Das Amtsgericht Ansbach (und auch das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz) bewertete beide Fehlverhalten gleich schwer und sprach dem klägerischen Wagen am rechten Straßenrand nur die Hälfte seines Schadensersatzes zu. Er hätte den Unfall vermeiden können, wenn er sorgfältig nach hinten geblickt hätte, hieß es in der Urteilsbegründung.  

Amtsgericht Ansbach

Aktenzeichen  4 C 707/17

(tc)

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