Erst im Juli dieses Jahres hat ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshof die Runde gemacht: Dieser entschied, dass die Bilder von Blitzergeräten vor Gericht nicht verwertbar seien, wenn diese die Messdaten nicht speichern würden. Autofahrer könnten so nicht prüfen, ob diese korrekt seien. Damit sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, würden diese Daten als Beweis für ein Urteil verwendet.
Das Oberlandesgericht Oldenburg war anderer Meinung. Solche Daten seien sehr wohl verwertbar, entschied es und zog die Rechtsprechung des BGH heran. Dieser urteilte: Werde das "standardisierte Messverfahren" eingehalten – das geeichte Geräte wird dabei durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen –, seien die Werte richtig und für Verurteilungen verwertbar.
Das Oberlandesgericht argumentierte weiter: Auch wenn mit einer Laserpistole gemessen werde – bei der ebenfalls nichts gespeichert werde –, sei dies der Fall. Deshalb müsse dies auch bei einem "Blitzer" so sein.
Oberlandesgericht Oldenburg
Aktenzeichen 2 Ss (Owi) 233/19
(tc)