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Gerichtsverfahren: Anwesenheitspflicht trotz Kurzurlaub

15.01.2014 14:29 Uhr
Gerichtsverfahren: Anwesenheitspflicht trotz Kurzurlaub
Die Anwesenheitspflicht in einem Gerichtsverfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich
© Foto: Corgarashu_Fotolia

In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss der Betroffene grundsätzlich persönlich vor Gericht erscheinen, auch wenn er dadurch seinen Urlaub früher beenden muss.

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In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss der Betroffene grundsätzlich persönlich in der Verhandlung vor Gericht erscheinen.

Ist er weder durch seinen Verteidiger vertreten noch von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen auf Antrag entbunden worden, kann das Gericht den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid allein wegen der Abwesenheit verwerfen.

Dem Betroffenen ist es dabei auch zumutbar, seinen Kurzurlaub im benachbarten Ausland, der bereits länger gebucht ist, einen Tag früher zu beenden, um den Termin wahrzunehmen.

(tra)

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 2 Ss OWi 834/12

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