GEZ muss Behauptungen beweisen
Wer für sein Firmenfahrzeug Rundfunkgebühren zahlt und das Privatfahrzeug seines Ehegatten nicht geschäftlich nutzt, muss dafür auch nicht an die GEZ zahlen.
Wer für sein Firmenfahrzeug Rundfunkgebühren zahlt und das Privatfahrzeug seines Ehegatten nicht geschäftlich nutzt, muss dafür auch nicht an die GEZ zahlen.
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