-- Anzeige --

Grob verkehrswidrig: Fußgängerin haftet allein

03.07.2018 11:30 Uhr
Grob verkehrswidrig: Fußgängerin haftet allein
Wenn ein Fußgänger unvermittelt auf die Straße rennt, haftet er unter Umständen allein (Symbolfoto)
© Foto: © ampnet/GDV

Wenn sich Fußgänger im Straßenverkehr grob verkehrswidrig verhalten und es dadurch zum Unfall kommt, haften sie unter Umständen alleine. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

-- Anzeige --

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann.

Eine Frau hatte ihr Auto neben einer siebenspurigen Straße im Stadtgebiet von Fürth abgestellt und wollte ein mannshohes Plakat auf einem Grünstreifen aufstellen, zu dem sie vier Fahrstreifen überqueren musste. Dazu wählte sie jedoch nicht die nur wenige Meter entfernte Ampel, sondern ging geradewegs über die Straße. Dabei erfasste sie ein Autofahrer, wodurch die Frau schwere Verletzungen erlitt.

Die Krankenkasse der Geschädigten verlangte anschließend von dem Autofahrer Schadensersatz für aufgewendete Heilbehandlungskosten und auch die Zusage, für künftige Kosten aufzukommen. Dabei ging die Krankenkasse von einer Haftungsquote von 50 Prozent aus. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in erster Instanz der Klage mit einer Haftungsquote von einem Drittel zu Lasten des Beklagten stattgegeben.

Daraufhin legten beide Parteien Berufung gegen das Urteil ein. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung des Beklagten hin das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der 4. Zivilsenat geht von einer Alleinhaftung der Geschädigten aus, da der Autofahrer nicht damit habe rechnen müssen, dass die Geschädigte die Straße plötzlich überquerte. Ihr geparktes Auto habe kein Verkehrshindernis dargestellt. Es habe für den Beklagten ferngelegen, damit zu rechnen, dass „jemand mit einer mannshohen Plakatwand nicht den 15 m entfernten ampelgeregelten Fußgängerüberweg nehmen würde, sondern versuchen könnte, die vier Fahrbahnen zu dem bewachsenen Trennstreifen in einem Zug zu überqueren“, urteilte das Gericht. Selbst bei einer Vollbremsung sei der Unfall nicht vermeidbar gewesen, weshalb die Geschädigte die alleinige Schuld trifft: Sie hat grob verkehrswidrig gehandelt.

(ms)

Oberlandesgericht Nürnberg

Aktenzeichen 4 U 1386/17

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.