Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken haftet ein Fahrradfahrer bei einer Kollision mit einem Auto allein, wenn er sich grob verkehrswidrig verhält. Hierauf verweist der Deutsche Anwaltsverein (DAV).
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrradfahrer ohne Anlass plötzlich nach links in die Fahrspur des Autos geschwenkt und sich damit grob verkehrswidrig verhalten. Der Fahrer des Pkw konnte den Unfall weder vorhersehen noch abwenden. Nach Ansicht des Gerichts trete in einem solchen Fall die Mithaftung des Autofahrers, die sich aus der sogenannten Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs ergibt, zurück. Der Radler haftete allein.
(tf)
Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 4 U 287/11