-- Anzeige --

Grünpfeil-Duo im Vergleich

28.09.2017 15:32 Uhr
Grünpfeil-Duo im Vergleich
Wer hier nicht hält, bevor er abbiegt, riskiert eine Geldbuße und einen Punkt
© Foto: GWV

Um die Wartezeit für Rechtsabbieger zu verkürzen, befindet sich an einigen Ampeln ein nicht leuchtendes Schild mit einem grünen Pfeil, der nach rechts zeigt. Was ist der Unterschied zum „einfeldigen Signalgeber mit Grünpfeil“?

-- Anzeige --

In Paragraf 37 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 8 bis 10 StVO ist geregelt, was beim nicht leuchtenden „Grünpfeil“ zu beachten ist. Dort darf man nach rechts auch bei Rot abbiegen. Voraussetzung ist aber, dass zunächst an der Haltelinie angehalten wird und eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer ausgeschlossen ist.

Zu beachten ist zudem, dass keine Pflicht zum Abbiegen besteht. Wer also trotz Grünpfeils an der auf Rot zeigenden Ampel anhält, begeht keine Verkehrs­behinderung. Darauf weist das Online-Rechtsportal Refrago hin.

„Einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil“

Zu unter­scheiden ist laut Refrago der nicht leuchtende Grünpfeil von einem „einfeldigen Signalgeber mit Grünpfeil“. Dieser erlaubt nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 Satz 12 StVO, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf, ohne vorher anhalten oder auf andere Verkehrs­teilnehmer achten zu müssen.

Geldbuße bei Missachtung, aber kein Fahrverbot

Wer beim nicht leuchtenden Grünpfeils nicht anhält, bevor er nach rechts abbiegt, muss mit einer eine Geldbuße von 70 Euro sowie einem Punkt im Fahr­eignungs­register rechnen, warnen die Online-Juristen. Die Geldbuße erhöhe sich im Falle einer Gefährdung auf 100 Euro, eines Unfalls auf 120 Euro sowie einer Behinderung des Fußgänger- oder Fahrrad­verkehrs der freigegebenen Verkehrs­richtung auf 100 Euro. „Ein Fahrverbot ist grund­sätzlich nicht zu befürchten“, schreibt Refrago.

(tc) 

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.