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Haftung beim Auffahrunfall

27.05.2014 18:42 Uhr
Haftung beim Auffahrunfall
Wer ohne Grund bremst, haftet mit, wenn ihm der Hintermann auffährt
© Foto: Monkey Business_Fotolia

Bei einem Auffahrunfall haftet in der Regel der Auffahrende. Dies gilt nicht, wenn der Vordermann plötzlich grundlos bremst.

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Bei einem Auffahrunfall gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat. Denn dann ist davon auszugehen, dass er zu dicht aufgefahren ist und beziehungsweise oder zu schnell unterwegs war.

Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Vorausfahrende ohne verkehrsbedingten Anlass plötzlich gebremst hat. Ist dies aber gegeben, verstößt der Vorausfahrende genauso gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Dann kommt eine Haftungsquote von 50 Prozent in Betracht.

(tra)

Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen 9 U 88/11

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