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Haftung eines Radfahrers bei Fahrbahn-Überquerung

03.07.2014 14:02 Uhr
Haftung eines Radfahrers bei Fahrbahn-Überquerung
Nicht zu schnell links abbiegen! Die Folgen für Gesundheit und Portemonnaie können drastisch sein
© Foto: Michael Schütze/Fotolia

Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sogleich nach links abzubiegen, kann er bei einem Unfall alleine haften.

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Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sogleich nach links abzubiegen, unterliegt dieser Vorgang sowohl den Regeln des Einfahrens als auch denjenigen des Abbiegens. Kommt es in einem solchen Fall zum Zusammenstoß mit einem auf dieser Fahrbahn geradeaus fahrenden Pkw, kann das grobe Mitverschulden des Radfahrers so weit überwiegen, dass die einfache Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktritt. Haftungsrechtlich bedeutet dies, dass der Radfahrer dann für die Unfallfolgen alleine haftet.

(jlp)

Oberlandesgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 4 U 59/13

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