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Haftungsfreistellung in Automietverträgen

06.12.2013 09:40 Uhr
Haftungsfreistellung in Automietverträgen
Sehen die AGB einer Mietwagenfirma vor, dass der Mieter durch Zahlung einer höheren Prämie von einer Haftung frei sein soll, darf diese Regelung nicht grundsätzlich von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden
© Foto: eccolo/Fotolia

Steht in den AGB, dass der Mieter durch Zahlung einer höheren Prämie von der Haftung frei sein soll, darf dies grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sein.

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Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Mietwagenfirma vor, dass der Mieter durch Zahlung einer höheren Prämie von einer Haftung gegenüber der Firma bei Schäden frei sein soll, darf diese Regelung nicht grundsätzlich von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden. Insbesondere darf nicht vorgesehen sein, dass der Mieter bei einem Unfall immer die Polizei rufen muss. Vielmehr darf dieses Erfordernis nur davon abhängig sein, dass die Angelegenheit für die Firma eine besondere Wichtigkeit hat oder der Mieter beispielsweise vorsätzlich gehandelt hat.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen XII ZR 40/11

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