Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kaufte sich ein Mopedfahrer einen Helm, mit der Norm ECE 22.05. Helme dieser Norm werden besonders streng auf ihre Sicherheit getestet. Der Mann hatte einige Monate später einen Unfall mit seinem Moped, bei dem er stürzte und mit dem Kopf gegen eine Straßenlaterne prallte. Dabei ging der Helm zu Bruch und er verletzte sich schwer.
Der Unfallfahrer war der Meinung, der Helm hätte einen Mangel gehabt und ihn besser vor Verletzungen schützen müssen. Er verlangte Schmerzensgeld vom Hersteller, doch dieser weigerte sich. Denn der Helm sei unter den geforderten Bedingungen für die Sicherheitsnorm getestet worden. Der Fall ging vor Gericht.
Hersteller haftet nicht grundsätzlich bei Bruch
Das Oberlandesgericht Brandenburg gab dem Hersteller Recht und bestätigte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Helm zum Unfallzeitpunkt einen Sachmangel hatte. Dieser müsse nicht unbedingt vorgelegen haben, nur weil der Helm zu Bruch gegangen sei. Denn bei einem solchen Unfall nicht zu brechen, sei keine Anforderung für die Sicherheitsnorm, sagte das Gericht.
Ein Sachverständiger hatte zusätzlich die Funktionalität des Helms bestätigt: Zunächst habe der Helm die Aufgabe, seinen Träger vor Verletzungen bestmöglich zu schützen - der Helm habe das erfüllt, indem er den Schaden möglichst klein gehalten habe. Dem Hersteller sei hier somit kein Vorwurf zu machen und der Mann habe damit auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Oberlandesgericht Brandenburg
Aktenzeichen 1 U 8/13
(tc)