Autofahrer müssen immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines Pkw. Die Richter sahen das anders. Zwar sei der Hinweis auf die Betriebsgefahr der Straßenbahn berechtigt, da es sich um ein Schienenfahrzeug handele, das entsprechend schwer sei und einen längeren Bremsweg benötige. Gerade daraus resultiere aber auch die Verantwortung der Autofahrer, sich nur dann auf die Schienen einzuordnen, wenn man damit keine Straßenbahn behindert. Davon sei nur dann auszugehen, wenn sich unter Berücksichtigung der Verkehrslage keine Tram nähern könne. Hier mussten sich Autofahrer und Bahnbetreiber den Schaden teilen. (bub, 31.08.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 182/02
Höchste Vorsicht auf Straßenbahnschienen

Auf Straßenbahnschienen darf man sich nur einordnen, wenn sich keine Tram nähern kann.