Ein Pkw-Fahrer wollte in einer fremden Stadt an einer Kreuzung mit zwei Fahrspuren geradeaus fahren. Kurz vor der Ampelanlage schaltete die Rechtsabbiegerampel auf Rot. Der Pkw-Fahrer bezog dieses Rotlicht fälschlicherweise auf seine Fahrspur und bremste ab. Der hinter ihm fahrende Fahrzeugführer fuhr auf ihn auf. Dieser machte Schadenersatzansprüche geltend und begründete dies damit, dass der vor ihm fahrende Fahrzeugführer trotz Grünlicht vor der Ampel „unmotiviert“ abgebremst habe. Nur auf Grund dieses abrupten Bremsvorgangs sei es zu dem Unfall gekommen. Das Gericht sah aber beim auffahrenden Kraftfahrer die überwiegende Schuld und sprach ihm einen Schadenersatz in Höhe von nur einem Drittel zu. Denn in einer unübersichtlichen und stark frequentierten Kreuzung in einer Großstadt muss mit dem Abbremsen anderer Fahrzeuge jederzeit gerechnet werden. (jlp, 0707.05) Landgericht München Aktenzeichen: 19 S 20476/04
In der Stadt muss man bremsbereit sein
Dass jemand fälschlicherweise wegen des Rotlichts für eine andere Spur bremst, muss man in der Stadt mit einkalkulieren.